AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Weiterbildung

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu den Angeboten der KarriereWERKSTATT GmbH ist schriftlich per Fax, E-Mail oder per Online-Anmeldung (http://dew-karrierewerkstatt.webseminare.biz) möglich. Mit Erhalt einer schriftlichen Anmeldebestätigung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KarriereWERKSTATT akzeptiert und das Angebot angenommen. Sämtliche Nebenabreden und individuelle Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

2. Teilnahmegebühr

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zu überweisen. Sollte die Weiterbildungsmaßnahme vor Ablauf der Zahlungsfrist beginnen, muss die Zahlung der Teilnahmegebühr spätestens einen Arbeitstag vor dem Beginn der Weiterbildungsmaßnahme vollzogen sein. Beträgt die Laufzeit der Weiterbildungsmaßnahme mehr als drei Monate, hat der Vertragspartner die Kursgebühr jeweils für einen Zeitraum von drei Monaten vorauszuzahlen.

3. Preise

Bei den Preisen der Weiterbildungsmaßnahmen sind jeweils die Nettobeträge (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) angegeben. Die Preise beinhalten, sofern nicht anders bestimmt, die für die Weiterbildungsmaßnahme notwendigen Unterlagen, Prüfungsgebühren sowie Teilnahmebescheinigungen und erworbene Zertifikate in deutscher Sprache.

4. Leistungsänderungen

Die KarriereWERKSTATT behält sich das Recht vor, Änderungen der Weiterbildungsmaßnahmen vorzunehmen, sofern hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt (Nichtverfügbarkeit der Unterrichtsräume ohne Verschulden der KarriereWERKSTATT, plötzlicher Ausfall eines Dozenten oder ähnlich gewichtige Gründe), die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der KarriereWERKSTATT für den Vertragspartner zumutbar ist und dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

5. Absage und zeitliche Verschiebung von Veranstaltungen

Die KarriereWERKSTATT hat das Recht, Veranstaltungen aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl, Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsortes, Ausfall des Dozenten oder anderer nicht von der KarriereWERKSTATT zu vertretende Ereignisse zeitlich zu verschieben oder abzusagen. Im Falle einer Absage sind die Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen und die bereits getätigten Zahlungen unverzüglich zu erstatten. Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ist die Verschiebung oder Absage den Vertragspartnern spätestens fünf Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.

6. Kündigung und Stornierung

.Die Kündigungs- und Stornoerklärung bedarf in jedem Fall der Schriftform. Bei einer Kündigung oder Stornierung bis spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn fallen Gebühren in Höhe von 50 Euro (zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer, derzeit 19 %, insgesamt also 59,50 Euro inkl. MwSt.) an. Erfolgt die Kündigung oder Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, wird die volle Teilnahmegebühr nach Maßgabe der Ziffer 2 fällig. Hat die Weiterbildungsmaßnahme eine längere Laufzeit als 12 Monate, kann eine Kündigung oder Stornierung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des 12. Monats nach Beginn der Maßnahme erfolgen. Maßgebend für die genannten Zeitpunkte und Fristen ist das Datum des Poststempels. Erfolgt die Kündigung per E-Mail, so ist das Datum des nächsten Arbeitstages maßgebend. Bereits getätigte Zahlungen, die über die anfallenden Gebühren hinaus gehen, werden erstattet.

7. Gewährleistung und Haftung

Die KarriereWERKSTATT erbringt die Leistung auf dienstvertraglicher Grundlage. Die Herbeiführung eines bestimmten Leistungserfolgs, insbesondere das Bestehen der abschließenden Prüfungen, wird von der KarriereWERKSTATT nicht gewährleistet. Schadensersatzansprüche gegen die KarriereWERKSTATT sind dem Grunde nach ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der KarriereWERKSTATT bzw. deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Hiernach nicht ausgeschlossene Ersatzansprüche sowie Ansprüche wegen nicht vorsätzlicher Verletzung vertragswesentlicher Pflicht sind der Höhe nach auf den vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

8. Copyright

Sämtliche Teilnehmerunterlagen sowie die verwendeten Materialien unterliegen dem Urheberrecht der KarriereWERKSTATT oder ihrer Partner und dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden.

9. Allgemeine Bestimmungen

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der KarriereWERKSTATT und dem Teilnehmer gilt ausschließlich deutsches Recht. Falls der Vertragspartner Kaufmann ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der KarriereWERKSTATT und dem Teilnehmer der Sitz der KarriereWERKSTATT; die KarriereWERKSTATT ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die gesetzlichen Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

10. Sonstige Bestimmungen

Zu allen Seminaren sind gleichermaßen Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen. Zur besseren Lesbarkeit wurde in der Regel auf eine gesonderte sprachliche Unterscheidung verzichtet. Der Vertragspartner hat die am Veranstaltungsort geltenden Standortregeln einzuhalten. Sofern die Weiterbildungsmaßnahme das Tragen von Arbeitsschutzkleidung erfordert, ist diese vom Vertragspartner selbst zu stellen. Die KarriereWERKSTATT informiert den Vertragspartner im Zuge der Anmeldungsbestätigung/Einladung über die geltenden Standortregelungen und Kleidungsvorschriften.