Unser Vorgehen zur Reduzierung des Corona-Risikos

Zunächst einmal können wir Ihnen mitteilen, dass wir bis zum jetzigen Zeitpunkt  keinen Verdachtsfall einer Corona-Infektion in der Karrierewerkstatt haben.

Die Landesregierung hat zwischenzeitlich die Schließung auch sonstiger öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen angeordnet. Auf Grundlage dieses Beschlusses haben wir nachfolgende Vorgehensweise bis zum 26. März 2020 festgelegt.

Auszubildende die zur AP Teil I zugelassen sind
Die IHK-Organisation hat bis zum 24. April alle Zwischen- und Abschlussprüfungen
Teil I ausgesetzt.
Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Auf dieser Grundlage werden wir ab sofort alle Auszubildenden, die derzeit zur Vorbereitung auf Prüfungen im o.g. Zeitraum in der Karrierewerkstatt ausgebildet werden in die jeweiligen Betriebe schicken.
Alternativtermine für die Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen werden wir so schnell wie möglich bekannt gegeben.

Übrige Auszubildende
Analog zur Verfahrensweise an den Schulen werden wir die Auszubildenden mit Ausbildungsinhalten für ein Selbstlernen ausstatten. Wir bereiten Ausbildungsinhalte so auf, dass wir über ein Onlineportal mit den Auszubildenden in Kontakt bleiben und somit die Ausbildung sichern und fortsetzen.

Dieses Selbstlernen kann sowohl im Betrieb als auch individuell bei den Auszubildenden erfolgen. Wir empfehlen allerdings, die Auszubildenden für diese Woche von zuhause aus arbeiten zu lassen. Alternativ gibt es die Möglichkeit Ihre Auszubildenden freizustellen.

Die beschriebene Vorgehensweise für die Auszubildenden gilt bei uns zunächst bis zum 26. März 2020. Selbstverständlich werden wir die aktuellsten Entwicklungen beobachten, unser Vorgehen entsprechend anpassen und an dieser Stelle darüber informieren.

Bei Fragen sind wir telefonisch für Sie erreichbar.

Ihr Team der Karrierewerkstatt

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